Vermittlungsgutschein

Seit März 2002 können Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, auf Wunsch von ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Dienstleistungszentrums einen Vermittlungsgutschein erhalten.
Mit diesem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Die Vermittlungsleistung durch uns ist damit dann kostenfrei.

Voraussetzung für die Aushändigung des Gutscheines ist, dass der Arbeitslose länger als zwei Monate arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld bezieht und noch nicht vermittelt wurde.

Der Gutschein ist drei Monate gültig.

Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in einer Arbeitsbeschaffungsmassnahme (ABM) beschäftigt sind.

Information der Bundesagentur für Arbeit

                                              
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten gesonderte Vereinbarungen.

gesonderte Vereinbarung für ALG II



Für Bewerber, die keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, gelten gesonderte Honorarvereinbarungen, die Sie individuell mit Ihrem Arbeitsvermittler absprechen.